Verwaltungsrecht. Ein Impfschaden ist auch für eine "Priorisierte" kein Dienstunfall

Lässt sich eine Grundschullehrerin gegen Corona impfen ...

... (hier im Frühjahr 2021 als Angehörige der seinerzeit ausgerufenen Priorisierungsgruppe II) und erleidet sie einen Impfschaden, so kann sie diesen nicht als Dienstunfall geltend machen. Das gelte auch dann, wenn sie wegen ihrer Tätigkeit an der Schule priorisiert war, der Dienstherr die Impfung aber nicht angeordnet hatte. Das private Interesse an einem frühen Impfschutz habe auch bei der Lehrerin  überwogen. Es fehle der dienstliche Zusammenhang. (VwG Mainz, 4 K 573/22)