Bußgeld: Wer in der Silvesternacht mit einem Revolver "ballert", zahlt

Schießt ein Mann in der Silvesternacht ...

... gegen 1.00 Uhr im Laubengang zu seiner Wohnung mit einem Schreckschussrevolver (einem „Signal Revolver TG 99“) ohne eine waffenrechtliche Erlaubnis zu besitzen (die Waffe stammt aus dem Nachlass seines Vaters), so kostet ihn das ein Bußgeld. Allerdings wurden hier lediglich 75 Euro fällig, da in der Silvesternacht „ohnehin überall und dauerhaft Feuerwerk abgebrannt wurde“ und im Laubengang für andere Bürger keinerlei Gefahr bestand. Auch machte sich positiv für den Mann bemerkbar, dass er vollumfänglich gestand und diesem „einmaligen Verstoß ein geringes Gewicht“ beizumessen sei. (AmG München, 1116 Cs 117 Js 115394/23)