Nachbarrecht/Mietrecht: Wer über das Osternest fliegt, sollte nicht zu gierig sein...

Stolpert eine Frau mit Einkaufstüten in beiden Händen ...

,,, über ein neben der Tür der Nachbarn auf demselben Flur aufgestelltes Osternest und verletzt sie sich dabei leicht, so sollte sie sich mit Schadenersatzansprüchen zurück halten. Die Folge könnte sonst sein, dass die von ihr zu tragenden Gerichts- und Anwaltskosten höher sind als das gezahlte Schmerzensgeld. Hier gab es schon häufig Streit zwischen den Nachbarn, der in dem Stolper-Vorfall gipfelte. Der Amtsrichter hielt die Osternest-Aufsteller zwar für schuldig an dem Unfall, weil "insbesondere bei einem verqualmten Treppenhaus im Notfall jeder dort abgestellte Gegenstand zu einer Gefahr werden" könne. Doch stufte er das verlangte Schmerzensgeld als wesentlich überhöht ein. Und da er der verletzten Nachbarin noch ein Mitverschulden von 50 Prozent auferlegte (schließlich habe das Osternest schon mehrere Tage im Treppenflur gestanden), wurde sie dazu verurteilt, 90 Prozent der Verfahrenskosten zu tragen. (AmG Dortmund, 425 C 4188/12)