Hartz IV: Fordert die Schule ein iPad, so muss sie es auch bezahlen

Sieht eine Schule ab der sechsten Jahrgangsstufe vor, ...

... dass die Schüler/innen unterstützend mit iPads arbeiten sollen, die von den Eltern zu finanzieren sind, so können Hartz IV-beziehende Familien nicht verlangen, dass ihnen das Gerät vom Jobcenter bezahlt wird. Das gelte auch dann, wenn die Eltern eines Mädchens, das die sechste Klasse besucht, angeben, nur deswegen der Einführung einer iPad-Klasse zugestimmt zu haben, weil sie glaubten, die Kosten würden übernommen. Es liege aber ein Mehrbedarf nicht vor, so das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, weil ein iPad weder schulrechtlich vorgeschrieben noch zum Erreichen des Schulabschlusses erforderlich ist. Dadurch, dass einzelne Schulen eine solche Ausstattung fordern, werde sie noch nicht zu einem "sozialkulturellen Existenzminium eines Schülers". Die Schule müsse für solche Fälle Leihmöglichkeiten schaffen und dürfe die Kosten nicht auf die Eltern (und auch nicht auf das Jobcenter) abwälzen. (LSG Niedersachsen-Bremen, L 7 AS 66/19)