Fällt der Lift aus, darf die Miete gemindert werden
... so muss der Vermieter schnell für die Reparatur sorgen. Andernfalls können die Mieter die Miete für die Zeit des Ausfalls mindern. Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat klar gemacht, dass der Vermieter nicht auf anstehende Modernisierungsmaßnahmen verweisen kann, wenn noch gar nicht feststeht, wann die starten oder abgeschlossen sein sollen. Die Höhe der Minderung richtet sich unter anderem nach dem Stockwerk, in dem ein Mieter wohnt. (AmG Berlin-Mitte, 10 C 104/19)
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