Wer den Teppich 'rausnimmt, muss für Ruhe sorgen
... Teppich gegen Fliesen am Boden aus, so muss er auch für eine Trittschalldämmung sorgen, wenn eine solche in der - nachträglich ausgebauten - (Dachgeschoss-)Wohnung nicht eingeplant worden war. Er kann nicht die Eigentümergemeinschaft dafür mit ins Boot holen. Liegt der Trittschall über der zulässigen Norm (hier waren das 53 Dezibel), so muss der Eigentümer selbst Abhilfe schaffen. Dem unter ihm lebenden Eigentümer dürfe kein Nachteil entstehen, der "über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß" hinausgeht. (BGH, V ZR 173/19)
Tag
Haftungsausschluss
Informationsangebot ist keine Rechtsberatung: Wir weisen darauf hin, dass das Web-Angebot des Redaktionsbüro Büser lediglich einem Informationszweck dient und keinerlei „Rechtsberatung“ darstellt. Der Inhalt der Website kann und soll eine verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Somit verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Falls eine persönliche Rechtsberatung nötig wird, sollte ein (Fach-)Anwalt konsultiert werden.