Das aktuelle Corona-Urteil: Selbst Asthma und ein "alter" Vater reichen nicht für eine Befreiung

Legt ein Teenager, der ein Gymnasium besucht, ...

... ein Attest seines Arztes vor, das ihm bescheinigt, an "Asthma bronchiale" zu leiden, so kann er nicht durchsetzen - mit Blick auf eine mögliche Infektion mit dem Corona-Virus - vom Präsenzunterricht in der Schule befreit zu werden. Nur Schüler, die "aus gesundheitlichen Gründen nicht schulbesuchsfähig sind", könnten befreit werden und eventuell einen Anspruch auf Fernunterricht haben. Asthma allein rechtfertige das nicht. Und auch die Tatsache, dass sein Vater bereits 73 Jahre alt und damit ein "Risikopatient" sei, könne nicht zu einem anderen Ergebnis führen. Es sei nicht Aufgabe des Landes (als Schulträger) dem Schüler und seinem Vater ein absolut risikofreies Zusammenleben im gemeinsamen Haushalt zu ermöglichen. Die einzelnen Familienmitglieder müssten selbst verstärkte Hygienemaßnahmen ergreifen, wenn sie dies für notwendig erachten. (OVG Rheinland-Pfalz, 2 B 11333/20)

Weitere Informationen erhalten Sie bei uns im Redaktionsteam...