Steuerrecht: Verheiratete Eltern dürfen nach der Trennung nicht schlechter dastehen als "Wilde"
... steuerlicher Entlastungsbetrag zu (im Jahr 2020 in Höhe von 4.008 €). Vor dem Niedersächsischen Finanzgericht stritt ein alleinerziehender Vater darüber, ob er den Freibetrag auch schon in die Steuererklärung für das Trennungsjahr eintragen durfte. Das Finanzamt verneinte das - zu Unrecht. Weil nicht verheirateten Alleinerziehenden der Betrag praktisch ab Auszug des anderen Elternteils zusteht, müsse das auch für Eheleute gelten. (Der Bundesfinanzhof wird endgültig entscheiden.) (Niedersächsisches FG, 13 K 182/19)
Tag
Haftungsausschluss
Informationsangebot ist keine Rechtsberatung: Wir weisen darauf hin, dass das Web-Angebot des Redaktionsbüro Büser lediglich einem Informationszweck dient und keinerlei „Rechtsberatung“ darstellt. Der Inhalt der Website kann und soll eine verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Somit verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Falls eine persönliche Rechtsberatung nötig wird, sollte ein (Fach-)Anwalt konsultiert werden.