Steuerrecht: Verheiratete Eltern dürfen nach der Trennung nicht schlechter dastehen als "Wilde"

Alleinerziehenden steht ein ...

... steuerlicher Entlastungsbetrag zu (im Jahr 2020 in Höhe von 4.008 €). Vor dem Niedersächsischen Finanzgericht stritt ein alleinerziehender Vater darüber, ob er den Freibetrag auch schon in die Steuererklärung für das Trennungsjahr eintragen durfte. Das Finanzamt verneinte das - zu Unrecht. Weil nicht verheirateten Alleinerziehenden der Betrag praktisch ab Auszug des anderen Elternteils zusteht, müsse das auch für Eheleute gelten. (Der Bundesfinanzhof wird endgültig entscheiden.) (Niedersächsisches FG, 13 K 182/19)