Corona-Soforthilfe: Wer schon vor der Pandemie pleite war, muss zurückzahlen
... obwohl er bereits vor dem 31. Dezember 2019 (das war der entscheidende Stichtag) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckte, so muss er das Geld zurückzahlen. Der Mann, der Steuerschulden in Höhe von 360.000 Euro (!) hatte, konnte nicht mit dem Argument durchkommen, für ihn als "Solo-Selbstständigen" sei nicht erkennbar gewesen, dass er das Merkmal "Unternehmen in Schwierigkeiten" hätte prüfen müssen. Durch eine einfache Nachfrage bei der Bezirksregierung hätte das geklärt werden können. (VwG Düsseldorf, 20 K 4706/20)
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