Arbeitslosengeld II: Ein Sofort-Bonus vom Stromanbieter ist Einkommen
... von dem Stromanbieter, zu dem er gewechselt ist, so darf das Jobcenter diesen Bonus auf die Arbeitslosengeld II-Zahlung anrechnen. Zwar seien Rückzahlungen von Energielieferanten, die auf Vorauszahlungen beruhen, kein anrechenbares Einkommen. Ein "Sofort-Bonus" jedoch, der Neukunden unabhängig vom Verbrauch als "Lockmittel" gezahlt wird, stünde dem Kläger als Einkommen frei zur Verfügung. (BSG, B 4 AS 14/20 R)
Tag
Haftungsausschluss
Informationsangebot ist keine Rechtsberatung: Wir weisen darauf hin, dass das Web-Angebot des Redaktionsbüro Büser lediglich einem Informationszweck dient und keinerlei „Rechtsberatung“ darstellt. Der Inhalt der Website kann und soll eine verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Somit verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Falls eine persönliche Rechtsberatung nötig wird, sollte ein (Fach-)Anwalt konsultiert werden.