Arbeitslosengeld II: Ein Sofort-Bonus vom Stromanbieter ist Einkommen

Erhält ein Arbeitslosengeld II-Empfänger einen "Sofort-Bonus"...

... von dem Stromanbieter, zu dem er gewechselt ist, so darf das Jobcenter diesen Bonus auf die Arbeitslosengeld II-Zahlung anrechnen. Zwar seien Rückzahlungen von Energielieferanten, die auf Vorauszahlungen beruhen, kein anrechenbares Einkommen. Ein "Sofort-Bonus" jedoch, der Neukunden unabhängig vom Verbrauch als "Lockmittel" gezahlt wird, stünde dem Kläger als Einkommen frei zur Verfügung. (BSG, B 4 AS 14/20 R)