Unfallversicherung: Auch Schutzsuche kann zum Arbeitsweg gehören

Kollidiert ein Arbeitnehmer auf dem Heimweg von seiner Arbeitsstätte ...

... mit einem Hund, der plötzlich auf die Straße springt, und wird er von Freunden des Hundehalters massiv bedrängt und angegriffen, so steht er auch dann noch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er den eigentlichen Heimweg verlässt, um in einer Tankstelle Schutz zu suchen und die Polizei zu verständigen und dort weiterhin bedroht wird. Erleidet er aufgrund dieser Vorfälle einen Schock und leidet er seitdem an Ängsten und psychischen Störungen, so ist das als "Arbeitsunfall" zu werten. Die Berufsgenossenschaft kann nicht mit dem Argument durchdringen, der Mann habe seinen Arbeitsweg verlassen. Auch diese "eingeschobene Verrichtung" habe in einem inneren Zusammenhang mit dem versicherten Weg gestanden. (SG Dresden, S 5 U 232/20)