Reiserecht: Wird während einer gültigen Reisewarnung storniert, ist das ok
... und zwar bevor die Corona-Pandemie Anfang 2020 lostrat, so kann er kostenfrei von der für den Jahreswechsel 2020/21 geplant gewesenen Reise zurücktreten, wenn er die Stornierung zu einem Zeitpunkt (hier im Herbst 2020) durchführt, an dem eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor „nicht notwendigen, touristischen Reisen“ vorlag. Der Reiseveranstalter konnte sich nicht mit seiner Auffassung durchsetzen, dass die Reise zum Zeitpunkt des Rücktritts weder „durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt“ gewesen noch, dass eine solche Beeinträchtigung für die Zeit des Jahreswechsels zu erwarten gewesen sei. Das Amtsgericht Hannover stellte auf die Reisewarnung ab. Es sei damit zu rechnen gewesen, dass die Reise „aufgrund behördlicher Anordnungen (…) vereitelt" werde oder der Aufenthalt (im Falle einer Einreise) „erheblich beeinträchtigt“ sein würde. (AmG Hannover, 502 C 12946/20)
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