Arbeitsrecht: Auch mitten in der Elternzeit kann Anspruch auf Teilzeit bestehen
... kann die Mutter nach einem Jahr fordern, in Teilzeit zurück in den Betrieb kehren zu dürfen. Zwar könne der Arbeitgeber eine solche Forderung abweisen, wenn "dringende betriebliche Gründe" dagegensprechen. Allerdings reicht es nicht, wenn der Arbeitgeber lediglich behauptet, "keine Beschäftigungsmöglichkeit" für die Frau zu haben. Die Mitarbeiterin kann ihr Vorhaben per einstweiliger Verfügung durchsetzen, wenn sie glaubhaft macht, dass "bei weiterer Abwesenheit zu befürchten ist, dass an ihrer Stelle andere Arbeitnehmer gefördert werden und sie auf ein Abstellgleis gerate." (LAG Köln, 5 Ta 71/21)
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