Familienrecht: Sind sich Eltern über Corona-Impfung nicht einig, so entscheidet die STIKO

Sind sich die geschiedenen, gemeinsam sorgeberechtigten Eltern eines fast 16-jährigen nicht einig darüber, ...

... ob der Sohn gegen Corona geimpft werden soll, so kann das Familiengericht dem Elternteil die Entscheidungsbefugnis für diese Impfung übertragen, das sich an die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) halten möchte. (Der Junge leidet an Adipositas; für ihn als vorerkankten Jugendlichen lag die Empfehlung der STIKO bereits vor.) (Zwar könne der Junge grundsätzlich wegen seines Alters selbst einwilligen oder ablehnen (hier wollte der Junge geimpft werden). Weil es sich aber um einen "nicht geringfügigen medizinischen Eingriff" handelt, müsse grundsätzlich eine Einwilligung beider Sorgeberechtigter im Wege eines so genannten Co-Konsens vorliegen. Ist dieser nicht zu erzielen, so muss das Gericht die Entscheidung einem der beiden übertragen. (OLG Frankfurt am Main, 6 UF 120/21)