Reiserecht: Rabatte dürfen nicht "versteckt" sein
... vor Flugreisen auch dann bereits bei der Flugbuchung angezeigt werden müssen, wenn die Leistung erst später in einem eigenen Vorgang zusätzlich gebucht werden kann. Solche Extra-Kosten müssten sofort mit angegeben werden, um eine „effektive Vergleichbarkeit" der Preise zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es Anbietern untersagt, bei Internet-Buchungen eine Voreinstellung zu installieren, nach der eine - wenn auch kostenlos vertriebene - Kreditkarte als Zahlungsmittel vorgesehen ist, mit der ein Rabatt gewährt wird (hier fiel dadurch eine eigentlich fällige „Servicegebühr“ in Höhe von 40 € weg). Der BGH hat entschieden, dass durch dieses Vorgehen unzulässigerweise für alle gängigen Zahlungsmittel ein Entgelt erhoben werde. (BGH, X ZR 23/20)
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