Corona/Verwaltungsrecht: Das Gericht muss ein Attest vom Arzt prüfen können

Eine Grundschülerin kann sich auch dann nicht vom Präsenzunterricht beurlauben lassen, ...

  ... wenn die Eltern ein ärztliches Attest vorlegen, das eine Gesundheitsgefährdung durch Corona bescheinigt beziehungsweise bescheinigen sollte. Denn es sei nicht erkennbar, so das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, auf welcher Grundlage der Arzt zu seiner Einschätzung gelangt ist. Es sei ein erhöhtes Risiko für das Kind selbst oder für Personen, die in der häuslichen Gemeinschaft leben, nicht erkennbar. (Schleswig-Holsteinisches VwG, 9 B 10001/21)