Steuerrecht/Corona: Auch ein Vorerkrankter kann nicht einfach so Termine verschieben
... kann er nicht ohne Weiteres verlangen, dass ein für ihn anstehender Termin vor dem Finanzgericht verlegt wird, weil er Sorge hat, sich im Gerichtssaal oder auf dem Weg zum Gericht mit dem Coronavirus anzustecken. Wurde der Termin bereits (zu einem früheren Zeitpunkt der Pandemie) schon einmal verschoben, und sind inzwischen genug Vorkehrungen im Gerichtsaal getroffen worden (Luftfilter, Desinfizierung, Plexiglasabtrennungen), so muss der Mann teilnehmen - oder es wird ohne ihn verhandelt und entschieden. Auch die Tatsache, dass er ausreichend Zeit gehabt hatte, einen Prozessbevollmächtigten zu bestimmen (was er nicht getan hat), falle zu seinen Lasten aus. (BFH, IX B 15/21)
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