Hauskauf: Ist ein Mord in der Immobilie 20 Jahre her, so spielt er keine Rolle mehr

Erfährt die Käuferin eines Hauses erst nach dem Kauf ...

..., dass in dem Haus (knapp 20 Jahre vor dem Erwerb) eine Frau und ihr kleines Kind ermordet worden sind, so kann sie den Kaufvertrag nicht wegen arglistiger Täuschung anfechten. Auf ein solches Geschehen musste die Verkäuferin der Immobilie nicht hinweisen. Das gelte insbesondere dann, wenn die Verkäuferin selbst erst nach ihrem Einzug von dem Verbrechen erfahren hatte und danach mehr als 10 Jahre in dem Haus gewohnt hatte, ohne dass ihr die Vorgeschichte etwas ausmacht hätte. Sie hat die neue Eigentümerin nicht „arglistig getäuscht“. Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass bei einem solchen Verbrechen zwar eine Offenbarungspflicht bestehen könne - aber nicht mehr, wenn seit dem Mord 20 Jahre vergangen seien. Außerdem spielte der Doppelmord beim Verkauf des Hauses für die Verkäuferin keine entscheidende Rolle. (LG Coburg, 11 O 92/20)